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ELTERNVEREIN – ORTWEIN

UNTERSTÜTZUNGSVEREIN an der HÖHERENTECHNISCHEN BUNDESLEHR- UND VERSUCHSANSTALT GRAZ-ORTWEINSCHULEA | 8010 Graz, Körösistraße 157 | ZVR 828.009.616

Allgemeines

ELTERNVEREINS- UND QUALITÄTSSICHERUNGSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag für den Elternverein beträgt für jede Familie 40 Euro pro Schuljahr, unabhängig davon, wie viele Kinder der Familie die Ortweinschule besuchen. Der Beitrag ist bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres auf unser Konto bei der Steiermärkischen Sparkasse IBAN AT57 2081 5033 0070 4925 einzuzahlen.

Wichtig: Bitte geben Sie Namen und Klasse der Schüler:in bei der Überweisung an.

WAS IST DER ELTERNVEREIN?

Der Elternverein der Ortweinschule vertritt die Interessen der Eltern an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule. Er fördert die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft Eltern, Schüler:innen, Lehrer:innen und Schulleitung. Weiters vertritt der Elternverein die Interessen der Eltern und Schüler:innen gegenüber der Schulbehörde und anderen relevanten Ämtern und Institutionen.

Er bemüht sich um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen sowie der Schulleitung.

Als nicht gewinnorientierter Verein ist es uns ein ganz besonderes Anliegen, bedürftige SchülerInnen finanziell zu unterstützen, damit möglichst alle bei Skikursen, Sommersportwochen und Projektwochen teilnehmen können. Weiters sponsern wir Schulprojekte, Seminare, Vernissagen und Maturantenverabschiedungen.

Ein weiteres Aufgabengebiet sehen wir in der Vertretung der Interessen der Schule nach außen, um deren Ausstattung zu verbessern.

STATUTEN

Bei der Generalversammlung vom 15.01.2018 wurde das aktuelle Statut des Elternvereins beschlossen.

VORSTAND DES ELTERNVEREINS

Bei Anliegen können Sie auf die Mitglieder des Elternvereins gerne zugehen. Die E-Mail-Adressen können Sie unserer Kontaktliste entnehmen.

Unsere Obfrau Frau Brigitte Tippler können Sie auch unter der Mobilnummer 0676 84 19 20 201 erreichen.

MITGLIEDER IM SGA

Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sind die Eltern mit drei Stimmen vertreten. In diesem Gremium werden gemeinsam mit dem Lehrkörper und den Schüler:innenvertretern schulinterne Angelegenheiten besprochen und beschlossen.

ELTERNVEREINS- UND QUALITÄTSSICHERUNGSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag für den Elternverein beträgt für jede Familie 40 Euro pro Schuljahr, unabhängig davon, wie viele Kinder der Familie die Ortweinschule besuchen. Der Beitrag ist bis spätestens 31. Dezember des laufenden Schuljahres auf unser Konto bei der Steiermärkischen Sparkasse IBAN AT57 2081 5033 0070 4925 einzuzahlen.

Wichtig: Bitte geben Sie Namen und Klasse der Schüler:in bei der Überweisung an.

WAS IST DER ELTERNVEREIN?

Der Elternverein der Ortweinschule vertritt die Interessen der Eltern an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule. Er fördert die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft Eltern, Schüler:innen, Lehrer:innen und Schulleitung. Weiters vertritt der Elternverein die Interessen der Eltern und Schüler:innen gegenüber der Schulbehörde und anderen relevanten Ämtern und Institutionen.

Er bemüht sich um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen sowie der Schulleitung.

Als nicht gewinnorientierter Verein ist es uns ein ganz besonderes Anliegen, bedürftige SchülerInnen finanziell zu unterstützen, damit möglichst alle bei Skikursen, Sommersportwochen und Projektwochen teilnehmen können. Weiters sponsern wir Schulprojekte, Seminare, Vernissagen und Maturantenverabschiedungen.

Ein weiteres Aufgabengebiet sehen wir in der Vertretung der Interessen der Schule nach außen, um deren Ausstattung zu verbessern.

STATUTEN

Bei der Generalversammlung vom 15.01.2018 wurde das aktuelle Statut des Elternvereins beschlossen.

VORSTAND DES ELTERNVEREINS

Bei Anliegen können Sie auf die Mitglieder des Elternvereins gerne zugehen. Die E-Mail-Adressen können Sie unserer Kontaktliste entnehmen.

Unsere Obfrau Frau Brigitte Tippler können Sie auch unter der Mobilnummer 0676 84 19 20 201 erreichen.

MITGLIEDER IM SGA

Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sind die Eltern mit drei Stimmen vertreten. In diesem Gremium werden gemeinsam mit dem Lehrkörper und den Schüler:innenvertretern schulinterne Angelegenheiten besprochen und beschlossen.

TERMINE

Die nächsten Termine für Aktivitäten des Elternvereins sind:

Sprechstunden des Elternvereins

Hauptversammlung: 13.01.2025 19:00 Uhr

Einladungen zu den Veranstaltungen folgen!

Förderungen

Dem Elternverein Ortweinschule ist es ein besonderes Anliegen, als Unterstützungsverein möglichst viele Schüler:innen zu unterstützen, damit möglichst alle an gemeinsamen Schulveranstaltungen teilnehmen können.

KRITERIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN

Damit der Elternverein seine gesetzten Ziele erreichen kann, ist der Einsatz finanzieller Mittel unerlässlich. Bei sozialen Härtefällen von Schüler:innen hilft der Elternverein rasch weiter. Förderungen für Schüler:innen können aber nur dann gewährt werden, wenn der Mitgliedsbeitrag fristgerecht einbezahlt wurde. 

Alle eingegangenen Beträge werden zur Gänze für die Unterstützung der Schüler:innen und der Schule verwendet.

Unbedingt das Formular auf Gewährung einer Unterstützung verwenden.

Einzelförderung

Mit dem vorgesehenen Formular den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung stellen. Formular vollständig ausfüllen und mit den angeführten Beilagen einreichen. Unterstützungen werden hier auf Grundlage des monatlichen Familieneinkommens bis € 2.200,- netto gewährt

Klassen- und Projektförderung

Eine Unterstützung kann abhängig von der prozentuellen Mitgliedschaft der Klasse beim Elternverein gewährt werden. Gefördert werden Kosten zu Schulveranstaltungen, wie Sport- und Sprachreisen, Kulturveranstaltungen und Projekttage. Das Formular muss vollständig ausgefüllt vor der Veranstaltung und mit den angeführten Beilagen eingereicht werden (bitte auch Vorlaufzeit einrechnen).

BEI DER EINREICHUNG VON FÖRDERANSUCHEN GEHEN SIE WIE FOLGT VOR

Ansuchen mit dem vorgesehenen Formular an den Elternverein Ortwein stellen
(Download siehe unten).


Begründung anführen.


Einkommensnachweise beilegen.


Originalantrag mit Unterschriften bei der Telefonzentrale an den Elternverein abgeben


Alle Anträge und Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt.


Die Gewährung von Unterstützungen ist bei Einzelförderung von der Mitgliedschaft beim Elternverein abhängig. Bei Klassenförderung hängt die Höhe der Unterstützung von der Anzahl der Mitgliedschaften ab.


 

WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Die Bildungsdirektion Steiermark unterstützt mit- Schulbeihilfe- Heimbeihilfe- und die Teilnahme an Schulveranstaltungen, die mindestens 5 Tage dauern

In einigen Gemeinden werden Zuschüsse für Schulveranstaltungen gewährt. Über die jeweilige Vorgangsweise bitte direkt bei der Gemeinde erkundigen.

Auch manche Betriebe gewähren Zuschüsse für Schulveranstaltungen. Zur Vorgangsweise nehmen Sie bitte direkt mit dem Betrieb bzw. Betriebsrat Kontakt auf.

Fragen?