UNTERSTÜTZUNGSVEREIN an der HÖHERENTECHNISCHEN BUNDESLEHR- UND VERSUCHSANSTALT GRAZ-ORTWEINSCHULEA | 8010 Graz, Körösistraße 157 | ZVR 828.009.616
Hauptversammlung: 13.01.2025 19:00 Uhr
Einladungen zu den Veranstaltungen folgen!
Dem Elternverein Ortweinschule ist es ein besonderes Anliegen, als Unterstützungsverein möglichst viele Schüler:innen zu unterstützen, damit möglichst alle an gemeinsamen Schulveranstaltungen teilnehmen können.
Damit der Elternverein seine gesetzten Ziele erreichen kann, ist der Einsatz finanzieller Mittel unerlässlich. Bei sozialen Härtefällen von Schüler:innen hilft der Elternverein rasch weiter. Förderungen für Schüler:innen können aber nur dann gewährt werden, wenn der Mitgliedsbeitrag fristgerecht einbezahlt wurde.
Alle eingegangenen Beträge werden zur Gänze für die Unterstützung der Schüler:innen und der Schule verwendet.
Mit dem vorgesehenen Formular den Antrag auf Gewährung einer Unterstützung stellen. Formular vollständig ausfüllen und mit den angeführten Beilagen einreichen. Unterstützungen werden hier auf Grundlage des monatlichen Familieneinkommens bis € 2.200,- netto gewährt
Eine Unterstützung kann abhängig von der prozentuellen Mitgliedschaft der Klasse beim Elternverein gewährt werden. Gefördert werden Kosten zu Schulveranstaltungen, wie Sport- und Sprachreisen, Kulturveranstaltungen und Projekttage. Das Formular muss vollständig ausgefüllt vor der Veranstaltung und mit den angeführten Beilagen eingereicht werden (bitte auch Vorlaufzeit einrechnen).
Ansuchen mit dem vorgesehenen Formular an den Elternverein Ortwein stellen
(Download siehe unten).
Begründung anführen.
Einkommensnachweise beilegen.
Originalantrag mit Unterschriften bei der Telefonzentrale an den Elternverein abgeben
Alle Anträge und Angaben werden natürlich streng vertraulich behandelt.
Die Gewährung von Unterstützungen ist bei Einzelförderung von der Mitgliedschaft beim Elternverein abhängig. Bei Klassenförderung hängt die Höhe der Unterstützung von der Anzahl der Mitgliedschaften ab.
Die Bildungsdirektion Steiermark unterstützt mit- Schulbeihilfe- Heimbeihilfe- und die Teilnahme an Schulveranstaltungen, die mindestens 5 Tage dauern
In einigen Gemeinden werden Zuschüsse für Schulveranstaltungen gewährt. Über die jeweilige Vorgangsweise bitte direkt bei der Gemeinde erkundigen.
Auch manche Betriebe gewähren Zuschüsse für Schulveranstaltungen. Zur Vorgangsweise nehmen Sie bitte direkt mit dem Betrieb bzw. Betriebsrat Kontakt auf.